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Implantate


Wenn Zähne fehlen, leiden Kaukomfort, Kiefergelenk und nicht zuletzt auch die Ästhetik. Implantate können verlorengegangene Zähne ersetzen und so die Lebensqualität steigern. Die Nachbarzähne können bei kleinen Lücken geschont und der Prothesenhalt kann bei zahnlosem Kiefer verbessert werden. Der Eingriff erfolgt in der Regel schmerzfrei unter lokaler Betäubung.

Implantation in einem Schritt


Eine Implantation ist ein kleiner, chirurgischer Eingriff, der unter lokaler Betäubung schmerzfrei erfolgt.

Zunächst erfolgt ein kleiner Schnitt auf dem Kieferkamm und das Zahnfleisch wird vorsichtig seitlich abgeklappt, um den Knochen freizulegen.
Es folgt eine Bohrung in den Kieferknochen, um Platz für das Implantat zu schaffen. Das Implantat wird langsam und somit gewebeschonend in den vorbereiteten Bohrschacht gedreht, um eine bestmögliche Stabilität zu erwirken.
Um diese Stabilität langfristig aufrecht zu erhalten, muss das Implantat über einen Zeitraum von 3-5 Monaten (je nach Knochenqualität) im Knochen einheilen. Dies erfolgt entweder „offen“ oder „geschlossen.

Eine offene Einheilung erfolgt mittels eines Zahnfleischformers, welcher ein kegelförmiger Verschluss des Implantates ist, der über das Zahnfleischniveau herausragt und von Zahnfleisch rundherum umschlossen wird. Ein Zahnfleischformer formt, wie der Name beschreibt, während der Heilung das Zahnfleisch, sodass dieses sich an die spätere Implantatkrone natürlich anlegen kann.

Eine geschlossene Einheilung erfolgt mittels einer Verschlussschraube. Diese verschließt das Implantat. Das Zahnfleisch bedeckt Implantat und Verschlussschraube vollständig. Vor Herstellung der Implantatkrone muss bei einer geschlossenen Einheilung eine Freilegung erfolgen, also der Teil des Zahnfleisches über der Verschlusskappe entfernt werden.

Welche der beiden Varianten gewählt wird, ist vom individuellen Befund abhängig. Gerne beraten wir Sie darüber.

Versorgung des Implantates mit Zahnersatz


Nach der Einheilphase kann das Implantat mit Zahnersatz versorgt werden. Dafür muss zunächst der Zahnfleischformer bzw. die Verschlussschraube entfernt werden. Ein spezieller Abformpfosten wird auf das Implantat geschraubt und eine Präzisionsabformung genommen. Nach Abbinden des Abformmaterials wird der Abformpfosten gelöst und verbleibt dann im Abdruck. Dieser dient später im Zahnlabor zur Erstellung eines Gipsmodelles mit exakter Position des Implantates.

Für die Verankerung einer Krone auf einem Implantat wird ein Zwischenstück, ein sogenanntes „Abutment“ verwendet. Dieses wird üblicherweise mit dem Implantat verschraubt. Das Abutment stellt den „beschliffenen Zahn“ dar, auf dem eine Krone befestigt werden kann. Die Krone kann sowohl mit dem Abutment verschraubt oder auch verklebt werden.

Sinuslift


Nach Zahnverlust im Oberkiefer kommt es häufig zu einer natürlichen Vergrößerung der Kieferhöhle. So ist oft nicht genug Knochen für eine Implantation vorhanden.

Um eine ausreichende Knochendicke zu erreichen erfolgt ein Sinuslift. Dieser wird, je nach Befund, entweder in einem separaten Eingriff vor Implantation oder während der Implantation durchgeführt. Man unterscheidet den internen (inneren) und den externen (äußeren) Sinuslift. In den meisten Fällen kommt der externe Sinuslift zum Einsatz

Vorgehen externer Sinuslift


Das Zahnfleisch wird seitlich am Kieferkamm aufgeschnitten, um Zugang zum Knochen zu erhalten. Es erfolgt eine vorsichtige Fensterung des Knochens, bei welcher der Knochen seitlich in die Kieferhöhle eingeklappt wird. So wird die Schleimhaut der Kieferhöhle nach oben geklappt. Der so entstandene Hohlraum wird mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Abschließend wird das Zahnfleisch wieder um den Knochen gelegt und vernäht, um den Hohlraum zu verschließen.

Nach einer Einheilphase dient das eingebrachte Knochenersatzmaterial als Verankerung für Implantate.